13.05.21
Rebell für eine Nacht: Wildcampen in Deutschland, Europa und der Welt

Rebell für eine Nacht
Wildcampen in Deutschland, Europa und der Welt
Text und Foto: Mara Biebow - trekking-lite-store.com
Es gibt kaum etwas schöneres, als einfach loszulaufen. Vielleicht mit einem Ziel vor Augen, vielleicht aber auch nicht. Hauptsache, man ist unterwegs, ohne Zeitdruck, ohne Stress, einfach drauf los. Essen, wenn man hungrig ist, schlafen wenn man müde ist. Und sonst einfach laufen. Das ist schon irgendwie Freiheit, oder?
Doch einfach loslaufen und dann abends mitten in der Wildnis das Zelt aufschlagen? Das geht dann doch nicht so einfach, wie wir uns das wünschen würden. Gerade in Deutschland herrschen strenge aber vor allem undurchsichtige Regelungen. Noch dazu handhabt jedes Bundesland das Thema Wildcampen anders. Wir wollen die Gesetzesgrundlage mal mit euch aufdröseln: Was ist erlaubt und was nicht? Wo ist was erlaubt? Was erwartet mich, wenn ich erwischt werde? Gibt es nicht doch Möglichkeiten, die Freiheit des Wildcampings zu genießen? Und wie sieht das eigentlich anderswo aus?
Der Blogartikel im Überblick
- Was ist Wildcamping?
- Wildcampen in Deutschland
- Ausgangspunkt: Bundesnaturschutzgesetz und Bundeswaldgesetz
- Welcome to the Paragraphendschungel
- Aber was gilt denn jetzt in …
- Alternativen: Von Trekkingcamps bis Boofen
- Grundregeln für Wildcamper
- Wildcampen in Europa: Wo ist es erlaubt? Wo nicht?
- Von Kanada bis Neuseeland – Die beliebtesten Trekkingziele im Wildcamping-Check
- Letzte Worte, oder die wohlüberlegte Entscheidung

Was ist Wildcamping?
Am Ende des Wandertages an einer schönen Stelle das Zelt aufbauen, vielleicht ein Feuer machen, den Abend genießen und irgendwann zufrieden einschlafen. Fernab aller anderen, fernab von Campingplätzen und jeglicher Art von Zivilisation. Einfach da, wo es dir gerade gefällt.
Wildes Campen in der freien Natur verspricht die ultimative Freiheit beim Wandern. Man ist ungebunden, kann frei entscheiden, wie weit man geht und wo man übernachtet. Allerdings ist es in Deutschland auch verboten.

Wildcampen in Deutschland
Ausgangspunkt: Bundesnaturschutzgesetz und Bundeswaldgesetz
Die Natur ist für alle da. Das sieht auch der Staat so und hält im Bundesnaturschutzgesetz fest:
„Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).“ (Bundesnaturschutzgesetz, §59)
Im Bundeswaldgesetz wird dieser Grundsatz ähnlich formuliert: „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.“ (Bundeswaldgesetz, §14)
Solange es der Erholung dient und wir uns an die im Gesetz festgeschriebenen Regeln im Umgang mit der Natur halten, wäre Zelten kein Problem? Das Problem liegt in dem unscheinbaren Satz: „Die Länder regeln die Einzelheiten.“
Wie so vieles in Deutschland ist Natur- und Waldschutz Ländersache. Was im Bundeswaldgesetz klar gesagt wird, findet sich um Bundesnaturschutzgesetz an anderer Stelle und etwas versteckter. „[D]ie nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden“ (Bundesnaturschutzgesetz, §3) haben in den einzelnen Bundesländern noch einmal ein eigenes Naturschutzgesetz, sodass immer etwas andere Regeln zum Wildcampen im jeweiligen Bundesland gelten.

Aber was gilt denn jetzt in …
... Baden-Württemberg
Wald und Flur dürfen zu Erholungszwecken betreten werden. Bei landwirtschaftlichen Flächen gilt zwischen Saat und Ernte: Auf den Wegen bleiben! Zelten ist ausdrücklich verboten. Bis zu 2500 Euro kann es kosten, je nach Schwere geht es rauf bis 15.000 Euro. Ein teurer Camping-Urlaub.
Naturschutzgesetz Baden-Württemberg
Waldgesetz Baden-Württemberg
... Bayern
Auch in Bayern ist das Zelten im Wald eine Ordnungwidrigkeit und wird mit Bußgeld bestraft. Für die Flur fanden wir jetzt kein explizites Verbot, allerdings sollte hier sowohl auf Schutzgebiete, als auch auf Privatgelände geachtet werden. Am ende können wir dasauch nicht empfehlen.
Naturschutzgesetz Bayern
Waldgesetz Bayern
... Berlin
Über das Zelten in freier Landschaft schweigt das Berliner Naturschutzgesetz, verweist jedoch auf das Naturschutzgesetz des Bundes. Im Wald ist das Camping ausdrücklich verboten. Anders als der Rest der Bundesländer verweist Berlin auch auf „ähnliche Lagerstätten“. Damit ist zum Beispiel auch das Biwakieren mit Tarps untersagt.
Naturschutzgesetz Berlin
Waldgesetz Berlin
... Brandenburg
Das Wild-Zelten in der freien Landschaft ist in Brandenburg prinzipiell nur auf dafür offiziellen Campingplätzen gestattet. Wanderer, Radwanderer, Paddler und Reiter dürfen nur abseits dieser Plätze campen – solange sie die Erlaubnis des Eigentümers haben. Schutzgebiete sind auch in Brandenburg tabu. Waldbesitzer können aber das „gelegentliche und auf einen Tag begrenzte Zelten“ erlauben. Andernfalls ist auch das verboten.
Naturschutzgesetz Brandenburg
Waldgesetz Brandenburg
... Bremen
Als freie Stadt weist Bremen nicht wirklich viel freie Landschaft auf, auf denen überhaupt gezeltet werden könnte. Dementsprechend wird es auch nicht gesondert erwähnt, sodass auch hier das Naturschutzgesetz des Bunds greift. Einen Extra-Punkt bilden öffentliche Grünanlagen (Parks, öffentliche Gärten, etc.), in denen das Übernachten nicht gestattet ist.
Naturschutzgesetz Bremen
Waldgesetz Bremen
... Hamburg
Das Zelten im Wald bedarf in Hamburg der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Allerdings kann die zuständige Behörde diesen Punkt noch einmal verschärfen und das Zelten vollständig untersagen.
Naturschutzgesetz Hamburg
Waldgesetz Hamburg
... Mecklenburg-Vorpommern
Anders als zum Beispiel in Bayern ist Wildcamping auf der freien Fläche für eine Nacht gestattet, wenn man „privatrechtlich dazu befugt ist“ oder auf deutsch: wenn man eine Erlaubnis hat. Unsere Erfahrungen in unserem eigenen Bundesland über die Jahre und nach zahlreichen Gesprächen mit Walddbesitzern, Jägern, Förstern, Naturpark-Mitarbeitern, Rangern oder der Polizei ist ein eindeutiges Nein. Gerade an der Mecklenburger Seenplatte sind aufgrund vieler Vorfälle in den letzten 20 Jahren durch Vermüllung, Lärm und unvorsichtiges Agieren Behörden, also die Exekutive und auch Land- und Waldbesitzer sehr sensibilisiert. Da kann es durchaus sein dass an ehemals beliebten Wildcampingstellen am See abends der Förster oder ein Polizeigeländewagen Streife fährt. Ausdrücklich verboten ist es, in den Dünen und am Strand zu zelten. Das regelt meist die Wasserschutzpolizei freundlich und klar. In den Feriengebieten wird am Strand auch Streife gelaufen.
Naturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Waldgesetz Mecklenburg-Vorpommern
... Sachsen
Sachsen schließt das Camping konsequent vom allgemein gültigen Betretungsrecht aus. Ergo: Zelten verboten. Sorry, Outdoor-Fans.
Naturschutzgesetz Sachsen
Waldgesetz Sachsen
... Schleswig-Holstein
Ähnlich wie in Brandenburg ist auch in Schleswig-Holstein das Zelten außerhalb von ausgewiesenen Plätzen prinzipiell erlaubt, wenn man die Erlaubnis des Eigentümers hat. Das trifft allerdings nicht für Strand-, Dünen- und Küstenbereiche zu: Hier ist Camping generell untersagt. Im Schleswig-Holsteiner Wäldern kommt zu dem Zeltverbot (außer mit Erlaubnis) auch ein Wegegebot, das von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang in Kraft tritt. Das heißt im Klartext, selbst wenn man die Erlaubnis hat, darf man Wege nach Sonnenuntergang nicht nutzen.
Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein
Waldgesetz Schleswig-Holstein
... Thüringen
Mit der Erlaubnis des Waldbesitzers darfst du in Thüringen ganz offiziell im Wald wild zelten. In Landschaftsschutzgebieten brauchst du ebenfalls eine Erlaubnis.
Naturschutzgesetz Thüringen
Waldgesetz Thüringen
WICHTIGER HINWEIS: Unsere Ausführungen sind keine Rechtsberatung oder ersetzten die Auseinadersetzung mit den jeweiligen Gesetzten und Landesverordungen der Bundesländer. Wir sind keine Anwälte um alles vollumfänglich zu verstehen und wieder zu geben. Das ist auch nicht unser Ziel. Vielmehr wollen wir dafür sensibilisieren, dass man eben nicht immer den Rebellen geben kann. Wir im Team haben unser Wissen über Möglichkeiten in Mecklenburg durch direkten Kontakt mit Walddbesitzern, Jägern, Förstern, Naturpark-Mitarbeitern, Rangern oder der Polizei erarbeitet. Wie man es dreht und wendet, es war und ist immer ein klares Nein zu verstehen. Daher können wir nur vorschlagen die örtliche Infrastruktur in Form von offiziellen Zeltplätzen zu nutzen!

Alternativen: Von Trekkingcamps bis Boofen
Wer trotzdem abseits großer Campingplätze campen will, für den gibt es inzwischen Alternativen. Dazu gehören sogenannte Trekkingcamps, nur mit dem nötigsten ausgestattete Zeltplätze fernab jeder befahrenen Straße. Sie können nur zu Fuß, maximal noch mit dem Rad erreicht werden und bieten Platz für eine Hand voll Zelte. Meist ist eine Komposttoilette vorhanden, ab und zu sogar eine Feuerstelle. Die Wegbeschreibung gibt’s mit der Buchung.
Trekking Camps gibt es inzwischen in vielen großen Wandergebieten, wie der Eifel oder dem Spessart. Oft verbinden ausgewiesene Mehrtagestouren die Camps. Ein super Kompromiss zwischen wildem Campen und klassischem Zeltplatz.
Wildcamping der besonderen Art gibt es im Elbsandsteingebirge. Das Boofen entstammt dem Klettersport und bezeichnet das Schlafen in kleinen Felshöhlen oder unter Überhängen. Es gibt 57 dieser Boofen. Diese sind ausgewisen und lassen sich für eine Nacht buchen. Auch in anderen Mittelgebirgen gibt es übernachtungstaugliche Felsüberhänge. Allerdings muss man die erst einmal finden...
Eine letzte Alternative zum „echten“ Wildcamping ist noch das Wildcampen mit Erlaubnis. Mittlerweile gibt es so einige Internetplattformen wo Gastgeber Plätze auf Ihren Wiesen, Vorgärten, Koppeln, Höfen anbieten. Dort kann man sich ganz offiziell anmelden und gegen einen kleinen Obulus kann man sein Zelt oder Tarp ganz beruhigt aufschlagen und die Zeit draußen genießen.
Einiger dieser Anbieter wären:

Grundregeln für Wildcamper
Nicht überall auf der Welt ist Wildcamping verboten. Generell gelten ohnhin die bekannten Regeln im Umgang mit Natur und Umwelt. Aber ein paar Besonderheiten gibt es doch: Bei der Wahl des Lagerplatzes ist vor allem eines wichtig: Du solltest niemanden und nichts stören. Das gilt auf dem Zeltplatz ja eigentlich genauso wie beim Wildcampen. Wer niemanden stört, kann du auch nicht auffallen. Dafür gibt es in Nordamerika den Begriff Stealth Camping. Abstand zu bewohnten Gebieten, zu Wegen und Straßen hilft dabei und ist im schottischen Outdoor-Code sogar verankert. Und ansonsten gilt: Freundlich bleiben.
Beim Wildcamping gilt immer „Leave no trace“, hinterlasse keine Spuren. Dazu gehört so Offensichtliches wie den verursachten Müll mitzunehmen (und ja, Toilettenpapier gehört mit dazu!) und insbesondere im Wald, kein offenes Feuer zu machen. Bei hoher Waldbrandgefahr solltest du auch auf Gaskocher verzichten. Die Notdurft sollte, bei mangelndem Zugang zur Toilette, vergraben werden. Toilettenpapier gehört zusammen mit dem restlichen Müll wieder in den Rucksack und schließlich in die nächste Mülltonne.
Beim Verlassen solltest du den Lagerplatz wieder so hinterlassen, wie er war. Das heißt, wenn du zum Beispiel Laub aufgeschichtet hast, verteile es wieder. Der provisorische Unterstand aus Ästen muss ebenfalls wieder abgebaut werden. Und mal ehrlich: Es hat etwas uriges, nach der Nacht Laub über die Lagerstätte zu streuen und die eigenen Spuren zu verwischen, oder?

Wildcampen in Europa: Wo ist es erlaubt? Wo nicht?
Wildes Zelten ist auch in anderen Ländern auf verschiedene Weise geregelt. Mal ist es erlaubt, mal nicht, mal mit Einschränkungen verbunden oder eine rechtliche Grauzone. Um ein Begriff kommt man in Nordeuropa dabei nicht herum:
Das Jedermannsrecht
In den meisten skandinavischen Ländern (mit Ausnahme von Dänemark) sowie in der Schweiz und in Schottland git es das Jedermannsrecht. Damit wird jedem Menschen der Aufenthalt in der Natur zugesichert und das nach eigenem Gutdünken.
Die Regeln? Ein respektvoller Umgang mit der Natur und das Leave-No-Trace-Prinzip, also das Verlassen des Lagerplatzes im gleichen oder besseren Zustand als vorher. Ansonsten darf gecampt werden, manchmal ist sogar das Feuer machen kein Problem, wenn nicht gerade Waldbrandgefahr herrscht. Auch hier sind private Grundstücke und Naturschutzgebiete zu beachten und ein Mindestabstand zu bewohnten Häusern. Die Tourismusverbände des jeweiligen Landes informieren über regionale Besonderheiten.
Im hohen Norden
Schweden, Norwegen, Finnland, Island, Schottland
Schweden, Norwegen, Finnland und Schottland setzen auf das Jedermannsrecht. Du kannst demnach überall in der freien Natur dein Zelt aufschlagen. Außer natürlich auf privaten Grundstücken. Abstand solltest du zu Wohngebieten und Straßen halten. Wenn du in ausgewiesenen Nationalparks oder anderen geschützten Gebieten wanderst, solltest du dich vorher informieren, ob dort das Campen gestattet ist. Meistens sind diese von dem Jedermannsrecht ausgenommen. Generell gilt: Nicht länger als zwei, maximal drei Tage an einem Campspot bleiben.
In Island ist Campen ist dort gestattet, wo es nicht explizit verboten ist. Nationalparks, Naturschutzgebiete und private Grundstücke sind allerdings tabu. Ähnliches gilt auch in den baltischen Staaten.
Hallo Nachbar!
Polen, Dänemark, Österreich, Schweiz
Österreich hat ähnlich strenge (und je nach Bundesland verschiedene) Regelungen zum Wildcampen wie Deutschland. Hier solltest du dich mit den Gesetzen des jeweiligen Bundeslands auseinandersetzen. Ein Notbiwak scheint immer erlaubt.
In der Schweiz greift zwar prinzipiell ebenfalls das Jedermannsrecht, allerdings ist es anders als in den skandinavischen Ländern mit teils sehr strikten Auflagen verbunden. Diese Auflagen unterscheinden sich noch in den Kantonen. Oberhalb der Waldgrenze ist das Wildcampen für eine Nacht erlaubt. Bleibst du mehr Nächte, musst du dein Shelter tagsüber wieder abbauen.
Anders als in den anderen skandinavischen Ländern ist das Wildcampen in Dänemark streng geregelt. Mit Wohnwagen oder Camper? Keine Chance. Als UL-Wanderer sind wir aber ohnehin meist mit unserem Ultraleicht-Zelt im Rucksack unterwegs und da gibt es eine gute Nachricht: In 40 ausgewiesenen Wäldern kann man nachts sein Zelt aufschlagen.
In Polen ist Wildcampen de facto verboten. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt beim Eigentümer des Grundstücks nach, bevor er sein Lager aufschlägt. An der Masurischen Seenplatte gibt es ähnlich wie bei uns auch private Grundeigentümer, die Paddlern das Übernachten ermöglichen, sprich wer sich von Land nähert sollte ähnlich freundlich empfangen werden, so unsere persönliche Erfahrung.
Mediterrane Lockerheit?
Spanien, Portugal, Italien, Balkan-Halbinsel
Portugal geht im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr streng mit Wildcampern um. Insbesondere Wohnmobile und umgebaute Camper sind absolut nicht gern gesehen. Aber auch Zelten ist nicht gestattet. Ähnliches gilt für Italien: Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers darf hier gecampt werden.
In Spanien sollte man sich ebenfalls die Erlaubnis der Behörden einholen mit einer Ausnahme: Entlang des Jakobswegs unweit von Santiago de Compostela wird das Wildcampen geduldet. Auf der Balkan-Halbinsel bis hinunter nach Griechenland ist das Wildcampen verboten. Hier solltest du, wenn du wild campst, einen großen Abstand zu touristischen Zentren halten und maximal eine Nacht bleiben. Die Freundlichkeit der Anwohner verschafft hier oft die Erlaubnis. Vermutlich wirst du hier schneller eingeladen auf der eigenen Wiese zu zelten, als du ahnen kannst.

Von Kanada bis Neuseeland – Weltweite Trekkingziele im Wildcamping-Check
USA und Kanada
Wildcampen ist hier ganz klar und ohne Ausnahme verboten. In einem so großen Land stehen die Chancen nicht erwischt zu werden allerdings etwas besser, als zum Beispiel im dicht besidelten Deutschland. Wem das zu heikel ist (die Geldstrafen können einem wirklich die Reise verderben), der sucht einen der vielen Naturcampingplätze auf.
In Kanada ist das Zelten in den Nationalwäldern gestattet. Auch wenn Schilder sogenannte „Rest Areas“ ausweisen, bist du für eine Nacht willkommen, dein Lager aufzuschlagen. Privatgelände und Privatwälder sind auch hier tabu. Besonders in touristischen Gebieten wird das auch kontrolliert. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr sind zudem Bären. Auf ausgewiesenen Campingplätzen bist du da eher auf der sichereren Seite. Obwohl, da sind ja immer auch Touristen die Bären anfüttern ...
Australien
Wildcampen ist hier ganz klar und ohne Ausnahme verboten. Auch hier besser auf offizielle Camps oder Naturcampingplätze ausweichen.
Neuseeland
In Neuseeland kommt es vor allem darauf an, wo die nächste öffentliche Toilette ist. Wenn du sie in deinem Camper eingebaut hast: Perfekt, beinahe das ganze Land steht dir offen. Ohne „self-contained“ Camper bist du auf die öffentlichen Toiletten angewiesen. In Neuseeland gibt es allerdings auch zahlreiche, kostenfreie oder sehr günstige Campingplätze mitten in der Natur, die auch für Wanderer mit Zelt geeignet sind.
Sowohl für Australien als auch Neuseeland lohnt es sich die App „Campermate“ auf das Handy zu laden. Dort findet man nicht nur Camping- und Stellplätze jeder Art, sondern auch Sehenswürdigkeiten oder Naturhighlights, öffentliche Toiletten, Supermärkte und öffentliche Duschen.

Letzte Worte, oder die wohlüberlegte Entscheidung
Wildcamping, egal ob in Deutschland, Europa oder weltweit ist immer ein Abenteuer. Allerdings ist es auch ziemlich häufig ein verbotenes Vergnügen. Oft hilft es, vorher gründlich zu recherchieren, nachzufragen, zu mailen, zu telefonieren. Wir schlagen ausdrücklich vor sich vorher eingehend mit den Möglichkeiten der Übernachtung im angestrebten Zielgebiet auseinander zu setzen. Die Chancen sind groß, dass du dann legal Campen kannst.
Kleingedrucktes
Wir haben diesen Blogartikel nach bestem Wissen recherchiert. Trotzdem geben wir dir keine Gewähr auf die Angaben. Der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Zudem stellt der Blog-Artikel keine Aufforderung oder Ermutigung zum Übernachten außerhalb ausgewiesener Campingplätze dar!